Neue Gesetze ab 1996

Bootlegger am Ende ? - Gespräch mit einem Insider


Auf der Suche nach raren Aufnahmen seines Lieblingskünstler wird der Sammler an Bootlegs kaum vorbeikommen. Sofern es sich dabei um Musik handelt, die nie auf einer offiziellen Veröffentlichung des Künstlers zu finden sein wird, wird ein Fan nichts unrechtes daran finden, möglichst jeden Radioauftritt, jedes Fernsehinterview, jedes Live-Konzert und jeden Studio-Outtake, den er nur irgendwie ergattern kann, seiner Sammlung hinzuzufügen. Die rechtliche Seite dieser Sammelleidenschaft ist nicht leicht zu durchschauen. Deshalb hat sich N.M.E. König auf einer Plattenbörse in einem Gespräch mit einem Insider über die Gesetzeslage schlau gemacht.

Es gibt "legale Bootlegs", die zwar vom Künstler nicht autorisiert sind und dennoch legal vertrieben werden dürfen. Wann ist ein Bootleg "legal" ?

Es geht ja, durch die bisherige Gesetzeslage in den USA, in erster Linie um Live-Mitschnitte von amerikanischen Musikern oder von Konzerten, die in den USA stattgefunden haben. Grob gesagt verhält es sich so: Man darf Live-Auftritte eines Künstlers verkaufen, wenn das Konzert in einem Land mitgeschnitten worden sind, das die Rom-Konvention nicht unterschrieben hat. Das ist eine Konvention, die 1951 ins Leben gerufen worden ist und mittlerweile von 77 Staaten unterzeichnet wurde. Darin geht es um das Schützen von Künstlern mit ihren Darbietungen. Dadurch kommt es zu solch absurden Situationen, daß man ein Bob Dylan-Mitschnitt "live in Belgien 1995" legal verkaufen darf, weil Belgien die Rom-Konvention nicht unterzeichnet hat. Ein Mitschnitt der selben Tour "Bob Dylan live in Deutschland 1995" hingegen wäre illegal. Das führt aber auch dazu, daß "Madonna live Holland 1993" legal und "Madonna live Holland 1994" illegal ist. Es geht dabei um das genaue Datum der Unterzeichnung. "Bob Dylan live in Italien 1978" ist legal, "Bob Dylan live in Italien 1979" ist illegal, weil Italien die Rom-Konvention 1979 unterschrieben hat. Das zählt auf den Tag genau: ein Konzert am Tag vor der Ratifizierung ist legal verkäuflich, ein Konzert am Tag danach ist illegal.

Italien war ja in den letzten Jahren ein Schlupfloch für Bootlegger...

Italien war immer schon ein Schlupfloch, weil in Italien eigentlich gar nichts urheberrechtlich geschützt war, weil die die Rom-Konvention praktisch ad acta gelegt haben. Selbst einheimische Künstler sind in Italien nie länger als 20 Jahre geschützt und wenn ein öffentliches Interesse vorlag, überhaupt nicht. Du konntest eine "Zucchero" 1995 in Italien legal im Laden kaufen, in Deutschland wäre sie illegal gewesen, die Plattenfirma hätte den Laden abmahnen können.

Es kommt also auf das Land an, in welchem ein Konzert mitgeschnitten wurde, ob ein Bootleg legal oder illegal ist?

Richtig. Bis zum Oktober 1983 konnte man locker alle Konzertmitschnitte aus den USA verkaufen. Im Oktober 1983 gab es das sogenannte Phil Collins-Urteil, in dem Phil Collins durchgesetzt hat, daß der europäische Urheberschutz für europäische Künstler auch bei Konzerten in den USA Anwendung findet. Seitdem durften nur noch Konzerte von amerikanischen Musikern frei verkauft werden. Und das ist ja auch reichlich geschehen, denn diese Konzertmitschnitte wurden ja in rauhen Mengen in jedem Kaufhaus angeboten.

Doch damit ist es jetzt vorbei. Was ändert sich ab 1996?

Ab 1.Januar 1996 treten die USA dem GATT-Abkommen bei, und dem Nebenabkommen, das TRIPS heißt und in dem das Urheberrecht geregelt wird. Dadurch genießen Amerikaner den gleichen Schutz wie EG-Musiker und sämtliche Konzertmitschnitte werden zukünftig illegal sein.

Wenn es doch so viele Möglichkeiten gab, Konzertmitschnitte legal zu verbreiten, warum hatten die Bootlegger in den 70er Jahren solche Schwierigkeiten damit?

Das lag daran, daß erst irgendwann Ende der 80er Jahre die Leute auf den Trichter gekommen sind, daß die Verbreitung dann legal ist, wenn sie die Platte oder CD ordnungsgemäß bei der GEMA oder SIAE (italienisches Pendant zur GEMA) anmelden. Da ist vorher einfach keiner drauf gekommen. Das, was 1988 ging, wäre auch 1972 schon möglich gewesen: man hätte die Scheiben nur bei der GEMA anmelden müssen - auch die Importe - und das haben die Leute früher nicht gemacht und daher hatten sie Probleme damit. Sie sind nur verfolgt worden, weil sie keine Lizenzen bezahlt haben. Erst im CD-Zeitalter wurden die Konzerte ordnungsgemäß angemeldet und somit haben die Künstler ja die ihnen zustehenden Tantiemen auch bekommen. Es wurde also kein Musiker geschädigt.

Sind die Importe von CD´s aus Ländern, die Rom, GATT oder TRIPS nicht unterzeichnet haben, weiterhin legal?

Nein. Mit Überschreiten der Grenzen eines europäischen Landes wird aus jedem in irgendeinem Land in sonstwo noch so legaler Tonträger ein illegaler Tonträger. Das ist mit allen anderen Waren ja auch so: Wenn man Marihuana aus Holland einführt, wo es legal ist, dann ist es in Deutschland trotzdem illegal. Mit dem Argument des freien Warenverkehrs innerhalb der EG bei unterschiedlichen Rechtsgrundlagen wird man in diesem Zusammenhang nichts. Es gilt das Recht des Landes, in dem verkauft und nicht des Landes, in dem hergestellt wird.

Welche Auswirkungen werden die Veränderungen der Gesetzeslage für die Sammler haben?

Über kurz oder lang erwarte ich einen Anstieg der Preise auf etwa 40 DM für eine einzelne CD und 75 DM für eine Doppel-CD. Und: Was Du auf einer Börse stehen läßt, findest Du auf der nächsten Börse nicht mehr. Die Auflagen werden kleiner werden, so daß man jede CD einmal und nie wieder sehen wird. Es wird also für den Sammler schwieriger und teurer werden, die Teile zu bekommen.

Ergeben sich darüberhinaus für den Sammler weitere Konsequenzen, wenn die bislang legal erworbenen Konzerte nun illegal werden?

Es ist ein Irrtum, der in Sammlerkreisen weit verbreitet ist, daß nur der Verkauf, nicht aber der Kauf oder der Besitz illegaler Tonträger illegal ist. Ein illegaler Tonträger wird nicht dadurch legal, daß du ihn kaufst. Ein illegaler Tonträger unterliegt nach dem Urheberrecht der Vernichtung. Also müßte auch ein illegaler Tonträger, der aus Privatbesitz sichergestellt wird, vernichtet werden. Ein Auto, das du in Treu und Glauben erwirbst und das sich als gestohlen herausstellt, darfst du auch nicht behalten. Unter Umständen bekommst du sogar nicht mal dein Geld zurück, wenn du es dir nicht von dem wiederholen kannst, der dir das Auto verkauft hat. Ein Sammler müßte also den Händler auf der Plattenbörse verklagen, der ihm die CD verkauft hat. Nur das kann man ja nie beweisen. Wenn einem Sammler nicht nachgewiesen kann, daß er damit handelt, braucht er nun nicht das große Zittern zu kriegen. Denn es ist sicherlich nicht zu erwarten, daß zukünftig jeder am Ausgang der Plattenbörse von der Polizei gefilzt wird, ob er denn etwa illegale Tonträger gekauft hat. Das wäre ja absurd. Aber es besteht theoretisch die Möglichkeit, daß - etwa im Zuge anderer Ermittlungen - Bootleg-Sammlungen beschlagnahmt werden. Das ist jedenfalls in Einzelfällen schon vorgekommen.

aus: Schwarze Seiten ´96 - Service für Sammler von Schallplatten und CD´s; Kultur Buch Bremen, 1996
Der Text ist urheberrechtlich geschützt. Ein Nachdruck - auch auszugsweise - ist untersagt.
Ein Setzen von Links auf diese Seite bedarf der Genehmigung des Verlages.
Kontakt: kulturbuch@gmx.de